Kassenverrechnung: Nur nach ausführlicher klinischer Anamnese und Hauttestung (z.B. Prick, Scratchtest) – bei entsprechender Indikation maximal 5 Einzelallergene pro Patient und Quartal. Nicht gleichzeitig mit Allergengruppen / Atopie Screening auf demselben Überweisungsschein verrechenbar. Überweisungsschein beilegen!
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