Kassenverrechnung:
Bei der Anforderung bzw. Bestimmung von Schilddrüsenparametern (TSH, fT3, fT4) ist auf eine Stufendiagnostik Bedacht zu nehmen. Zur Eingangsdiagnostik ist primär bTSH zu bestimmen. Bei pathologischem Wert, bei bekannter Schilddrüsenerkrankung oder zur Therapieverlaufskontrolle ist die ergänzende Bestimmung von fT3 und fT4 vorzunehmen.
Wir empfehlen für die Eingangsdiagnostik den Zuweisungstext: TSH falls path. fT3/fT4, bei Schilddrüsenerkrankung oder zur Therapieverlaufskontrolle ist die Angabe der Diagnose und der Einzelparameter: TSH, fT3, fT4 erforderlich.
Wir verwenden Cookies, um unsere Homepage für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie unsere Datenschutzerkärung gelesen und mit der Verwendung von Cookies einverstanden sind.Ja, weiter!Datenschutzerklärung