Kassenverrechnung: GKK nur bei Zuweisung durch den Facharzt für Urologie (BVA, SVA und VAEB auch durch andere Ärzte möglich) – max. 1x pro Jahr. Bei Überschreitung der altersspezifischen Grenzwerte nach Oesterling und einem Gesamt PSA von 4-10 ng/ml kann auf Wunsch f-PSA bestimmt werden; nicht jedoch zur Verlaufskontrolle von gesicherten malignen Tumoren. Wir empfehlen den Zuweisungstext: PSA falls path.f-PSA.
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