Verrechnung: Strahlenschutz

Die Verrechnung erfolgt mit dem überweisenden Arzt bzw. Betriebsarzt, der Firma oder direkt mit der BVA-Wien. Von der BVA werden die Kosten übernommen, wenn die betreffende Person beruflich exponiert ist und ein vom Arzt bzw. Betriebsarzt vollständig ausgefüllter Strahlenschutz-Überweisungsschein vorliegt. Diese Überweisungsscheine können Sie bei der BVA-Wien telefonisch unter 050405-21332 oder -21331 anfordern.


Blutbild: Diff.-BB mit Morphologie; Harn: Ges.-Eiweiß, Glucose, Sediment

Strahlenschutz